Grußwort des Präsidenten des Organisationskomitees

Willkommen beim 4. Weltkongress Betreuungsrecht 2016!

 

Das Recht auf gleiche Anerkennung vor dem Recht ist eine zentrale Voraussetzung, damit ein Mensch seine Rechte und Freiheiten gleichberechtigt mit anderen ausüben kann. Weltweit gesehen werden jedoch Menschen mit einer psychischen Krankheit oder einer Behinderung häufig gerade wegen ihrer Krankheit oder Behinderung in ihrer rechtlichen Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder sie verlieren diese sogar völlig.

Wie können Menschen mit einer psychischen Krankheit oder einer Behinderung selbstbestimmt leben und in rechtlichen Angelegenheiten selbst bestimmt handeln? Wie sichern die Menschenrechte diese Selbstbestimmung ab? Wie ist der Schutz dieser Menschen vor Ausbeutung und Fremdbestimmung zu gewährleisten? Welchen Beitrag können das Erwachsenenschutzrecht, aber auch das Sozialsystem und das Gesundheitswesen dabei leisten? Wie sind diese weiterzuentwickeln und zu reformieren?

In Deutschland gab die "Jahrhundertreform des Betreuungsgesetzes" (Dieter Schwab) erste Antworten auf diese Fragen. Sie schaffte Entmündigung und Vormundschaft sowie Pflegschaft für Erwachsene ab und ersetzte sie durch Vorsorgevollmacht und Betreuung. Ähnliche Entwicklungen haben auch in anderen Ländern stattgefunden, in weiteren Ländern werden Reformen geplant oder jedenfalls gefordert. Nicht zuletzt aufgrund der UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 ist daraus eine weltweite Diskussion entstanden. Sie wird besonders intensiv auf den Weltkongressen zum Betreuungsrecht geführt. Die Weltkongresse dienen dem internationalen Austausch über Konzeptionen und Praxis des Schutzes vulnerabler Erwachsener. Vor allem aber gilt es, Fortschritte und Entwicklungen darzustellen und rechts- und sozialpolitische Ziele zu formulieren, die Entmündigung und Bevormundung durch die Orientierung an Autonomie und Fürsorge ersetzen.

Die Leitgedanken von Selbstbestimmung und individueller und personenzentrierter Unterstützung und Fürsorge und ihre ständige Weiterentwicklung sind gemeinsame Anliegen der Betreuungsgerichtstage und der Weltkongresse. Wir freuen uns deshalb sehr, dass nach Japan (2010), Australien (2012) und USA (2014) in diesem Jahr der 4. Weltkongress vom 14. bis 17. September 2016 in Deutschland stattfinden wird. Er steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas und der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und wird vom Betreuungsgerichtstag e.V. in Zusammenarbeit mit dem International Guardianship Network ausgerichtet und von einem internationalen Beirat unterstützt. Das Programm und weitere Informationen finden Sie hier.

Wir laden Sie dazu herzlich ein und freuen uns auf Ihr Kommen!

 

Prof. Dr. Dr. h.c. Volker Lipp
stellvertretender Vorsitzender des BGT e.V.
und Präsident des Organisationskomitees